Unsere Kanzlei will den spezifischen Interessen des Mandanten durch Spezialisierung und Teamarbeit dienen.
Wir arbeiten deswegen hauptsächlich in unseren Fachgebieten als Fachanwälte für Arbeits-, Insolvenz-, Medizin-, Sozial- und Verkehrsrecht.
Fachanwälte sind die einzigen Rechtsanwälte mit staatlich geprüfter spezieller Fachkompetenz und staatlich kontrollierter ständiger Fortbildung. Die rechtssuchende Mandantschaft kann sich deswegen darauf verlassen, dass spezielle Fachkompetenz nicht nur behauptet wird, sondern tatsächlich erworben worden ist.
Übergreifende Probleme werden im Team bewältigt.
Wir vertreten Sie vor sämtlichen Gerichten in Deutschland (mit Ausnahme des
Bundesgerichtshofes (BGH) in Zivilsachen).
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