Mit zwei bahnbrechenden Urteilen vom 28.01.2020 und 07.07.2020 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Prämienerhöhung der letzten Jahre wegen Verstößen gegen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes unwirksam sind, obwohl die Treuhänder den Erhöhungen zugestimmt hatten.
Die Versicherten können deswegen jetzt die unrechtmäßigen Erhöhungsbeträge für mehrere Jahre rückwirkend erstattet verlangen.
Achtung!
Die gesetzliche Regelung der gerichtlichen Zuständigkeit ist geradezu kurios.
Für die gerichtliche Klage auf Rückerstattung der überzahlten Krankenversicherungsbeiträge sind die Zivilgerichte (Amt,- Land- und Oberlandesgericht) zuständig, für die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung die Sozialgerichtsbarkeit.
Seit Dezember 2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft getreten.
Wir haben im Juli 2012 beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf eine Klage wegen Zahlung einer Verzögerungsentschädigung eingereicht.
Es geht um einen Rechtsstreit gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, die seit 2003 beim Landgericht Duisburg rechtshängig ist und über die noch
immer nicht entschieden wurde.
Nach dem neuen Gesetz kann pro Jahr der Verzögerung eine Entschädigung von 1.200,00 € verlangt werden.
Wir haben eine Verzögerung von mindestens 5 Jahren geltend gemacht und deswegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Entschädigung in Höhe von 6.000,00 € in Anspruch genommen. Man darf gespannt sein, wie
lange es nunmehr dauert, bis das OLG Düsseldorf über die Klage enscheidet.
Bearbeitungsgebühr bei Privatkrediten unzulässig
Die Banken verlangen für einen Privatkredit oft eine Bearbeitungsgebühr. Sie lässt sich das dann im Darlehensvertrag unterschreiben. Nicht selten findet man die Gebühr auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das macht oft bis zu 3,5 % der Darlehenssumme aus und kostet im Einzelfall durchaus mehrere Hundert Euro. Nach der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte (OLG Bamberg vom 04.08.2010 - 3 U 78/10, OLG Celle vom 13.10.2011 – 3 W 86/11, OLG Dresden vom 02.12.2010 – 8 U 1461/10, OLG Dresden vom 29.09.2011 – 8 U 562/11, OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 – I-6 U 162/10, OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 – 17 U 59/11, OLG Hamm vom 11.04.2011 – 31 U 192/10, OLG Karlsruhe vom 03.05.2011 – 17 U 192/10, OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 – 4 U 174/10) ist das unzulässig. Die Bearbeitung der Sache und die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden dient allein dem Sicherheitsinteresse der Bank, so dass hierfür kein Aufwendungsersatz verlangt werden kann.
Nach unserer Erfahrung können die Banken erst mit Hilfe eines Anwaltsschreibens oder einer entsprechenden gerichtlichen Klage zur Rückerstattung veranlasst werden.
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