Herr Scholten hat sich in unserer Kanzlei auf das Medizinrecht und das Sozialrecht spezialisiert.
Die langjährige ständige Befassung mit medizinischen Sachverständigengutachten befähigt ihn in besonderer Weise zur Bearbeitung und Betreuung medizin-juristischer und sozialrechtlicher Mandate.
Im Jahre 2005 ist er zum Fachanwalt für Medizinrecht berufen worden. Gleichzeitig wurde er in den Fachausschuss Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf berufen. Dieser Ausschuss befindet darüber, welcher Anwalt den Titel Fachanwalt für Medizinrecht führen darf.
Er gehört auch der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. an, sowie der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Scholten Vertrauensanwalt des Medizinrechts-Beratungsnetzes.
Im Medizinrecht bearbeitet er als Fachanwalt insbesondere Fälle des Arzthaftungsrechts. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Recht der privaten Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der privaten Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung und das Recht der berufsständischen Versorgung.
Herr Scholten ist Ihr Anwalt auf folgenden Rechtsgebieten:
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