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Das Recht wird immer unübersichtlicher und komplizierter, es erfordert zunehmend den spezialisierten Rechtsanwalt.

Unsere Kanzlei will den spezifischen Interessen des Mandanten durch Spezialisierung und Teamarbeit dienen.

Wir arbeiten deswegen hauptsächlich in unseren Fachgebieten als Fachanwälte für Arbeits-, Medizin-, Sozial- und Verkehrsrecht.

Fachanwälte sind die einzigen Rechtsanwälte mit staatlich geprüfter spezieller Fachkompetenz und staatlich kontrollierter ständiger Fortbildung. Die rechtssuchende Mandantschaft kann sich deswegen darauf verlassen, dass spezielle Fachkompetenz nicht nur behauptet wird, sondern tatsächlich erworben worden ist. Zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt umfangreiche Fortbildungskurse absolvieren und die Fortbildung durch mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsklausuren zu je 5 Stunden) unter Beweis stellen. Er muss darüber hinaus nachweisen, dass er in seinem Fachgebiet bereits eine erhebliche Zahl von praktischen Fällen bearbeitet hat. Auch muss er dem Prüfungsgremium regelmäßig in Form eines Fachgesprächs Rede und Antwort stehen können.

Übergreifende Probleme werden im Team bewältigt.

 
Wir vertreten Sie vor sämtlichen Gerichten in Deutschland (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes (BGH) in Zivilsachen).