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Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
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Herr Scholten hat sich in unserer Kanzlei auf das Medizinrecht und das Sozialrecht spezialisiert.
Die langjährige ständige Befassung mit medizinischen Sachverständigengutachten befähigt ihn in besonderer Weise zur Bearbeitung und Betreuung medizin-juristischer und sozialrechtlicher Mandate.
Im Jahre 2005 ist er zum Fachanwalt für Medizinrecht berufen worden. Gleichzeitig wurde er in den Fachausschuss Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf berufen. Dieser Ausschuss befindet darüber, welcher Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Medizinrecht führen darf. Er gehört auch der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. an, sowie der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Im Medizinrecht bearbeitet er als Fachanwalt insbesondere Fälle des Arzthaftungsrechts. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Recht der privaten Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der privaten Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung und das Recht der berufsständischen Versorgung.
Seit 1987 ist er Fachanwalt für Sozialrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein (ARGE Sozialrecht). Im Sozialrecht bearbeitet er als Fachanwalt insbesondere das gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherungs- sowie das Behindertenrecht.
Herr Scholten berät und vertritt Sie u.a. auf folgenden Rechtsgebieten:
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