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1. Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung auch bei ständiger Krankheit oder Erziehungsurlaub in 2010


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2. Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat einen außerordentlich wichtigen Stellenwert in der juristischen Praxis. Schwierigkeiten im Arbeitsprozess können nachhaltig beeinträchtigen. Kündigungsschutz, arbeitsvertragliche Fragen, Zeugnisangelegenheiten oder das durch das Europäische Recht neu eingeführte Antidiskriminierungsrecht können die Existenzgrundlage der Menschen direkt oder mittelbar betreffen.

Ein verloren gegangener Kündigungsschutzprozess kann insbesondere für kleine und mittelständische Firmen zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.

Aus diesen Gründen ist eine kompetente und versierte Beratung und Durchsetzung in allen arbeitsrechtlichen Fragen von großer Wichtigkeit.

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Diese Offenheit gegenüber dem jeweiligen Mandanten führt dazu, dass ein Know how entsteht, von dem der jeweilige Auftraggeber profitiert. Nur wer weiß, wie die jeweils andere Seite denkt und agiert, kann die Ansprüche seiner Mandanten bestmöglich durchsetzen.


3. Wenn die Kündigung kommt

Viele Arbeitnehmer fürchten um ihren Arbeitsplatz. Die Kanzlerin spricht von 2009 als einem Jahr der schlechten Nachrichten. Wirtschaftsinstitute überbieten sich in pessimistischen Konjunkturprognosen. Fachleute rechnen mit einer Zunahme der Arbeitslosigkeit von bis zu einer Million in diesem Jahr. Bei Erhalt einer Kündigung sollten sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten geprüft werden. Zunächst ist wichtig, dass überhaupt Kündigungsschutz besteht. Das ist in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern der Fall, bei länger Beschäftigten ggf. in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern. Hier muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben, im Einzelnen begründen und beweisen können. Dies gelingt oft nicht, was zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

Aber auch in Kleinbetrieben, als mit bis zu zehn bzw. fünf Arbeitnehmern ist der Arbeitnehmer nicht völlig schutzlos, hier kann etwa eine diskriminierende Kündigung die Kündigung unwirksam machen. In allen Fällen muss der Arbeitgeber diverse Formvorschriften beachten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam. Hierzu reichen Kündigungen per E-Mail oder SMS nicht aus (LAG Hamm. 10 Sa 512/07).

Ein genereller Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Kommt es bei Kündigungsschutzklagen zu Abfindungszahlungen, hat sich ein halbes Monatsbruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit etabliert. Die Abfindung ist zu versteuern, aber sozialversicherungsfrei. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages außerhalb des Gerichtsverfahrens ist Vorsicht geboten: Hier droht die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld und eine Sperrfrist.



4. EuGH kippt Regelung zu Kündigungsfristen

Der Europäische Gerichtshof hat Regelungen über Kündigungsfristen in Deutschland als unzulässige Altersdiskriminierung verworfen. Eine Vorschrift, wonach nur die Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Lebensjahr die Kündigungsfrist verlängert, darf ab sofort nicht mehr angewendet werden.

Es geht um einen ganz alten Zopf im deutschen Arbeitsrecht: Danach können jüngere Arbeitnehmer mit kürzeren Kündigungsfristen als ältere gekündigt werden. Weil nämlich die Zeiten, die man vor der Vollendung des 25. Lebensjahres im Betrieb gearbeitet hat, bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden.

Klage gegen kürzere Kündigungsfrist

So erging es auch einer 28-jährigen Arbeitnehmerin. Sie hatte seit ihrem 18. Lebensjahr in einer Firma gearbeitet und war nach zehn Jahren entlassen worden - mit einer Kündigungsfrist von lediglich einem Monat. Denn der Arbeitgeber berücksichtigte nur die drei Jahre der Betriebszugehörigkeit, die nach ihrem 25. Lebensjahr lagen. Hätte er die gesamte Betriebszugehörigkeit berücksichtigt, hätte ihr eine Kündigungsfrist von vier Monaten zugestanden.

Die ehemalige Mitarbeiterin zog dagegen vor Gericht. Das deutsche Gericht, das LAG Düsseldorf, legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, um die Vereinbarkeit der deutschen Kündigungsregeln mit dem europäischen Recht prüfen zu lassen.

Richter verweisen auf hohe Jugendarbeitslosigkeit

Die Richter stellten fest, dass das deutsche Arbeitsrecht hier dem EU-Recht widerspricht. Denn das verbietet eine Diskriminierung wegen des Alters. Eine solche Ungleichbehandlung sei aber gegeben, wenn Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Festlegung der Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden.

In Deutschland wird diese Schlechterstellung jüngerer Arbeitnehmer damit begründet, dass diesen eine größere berufliche und persönliche Mobilität zugemutet werden könne. Diese Begründung hat der EuGH nicht akzeptiert. In den heutigen Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit erschwerten die kürzeren Kündigungsfristen die Suche nach einer neuen Beschäftigung.

Der EuGH wies die deutschen Gerichte an, die unrechtmäßige Regelung nicht mehr anzuwenden. Dies bedeutet, dass unabhängig davon, ob und wann die Bundesregegierung das Arbeitsrecht ändert, sich jeder nun in einem Rechtsstreit auf das EuGH-Urteil berufen kann. Demnach müssen damit auch viele Tarifverträge, die sich auf die unzulässige Kündigungsfristenregelung beziehen, geändert werden.


5. Kein schriftlicher Arbeitsvertrag?

Immer noch bestehen in vielen Arbeitsverhältnissen keine schriftlichen Arbeitsverträge. Der Gesetzgeber  hat durch das Nachweisgesetz (NachwG) jedoch vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die wesentlichen Vertragsbedingungen wie Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Kündigungsfristen etc. schriftlich festzulegen.

Soweit dies nicht geschehen ist, kann der Arbeitnehmer die schriftliche Festlegung einklagen. Auch kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers mit seiner Arbeitsleistung in Betracht, bis die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen niedergeschrieben sind. Der Arbeitnehmer braucht dann bis zu dieser Niederschrift nicht zu arbeiten, der Arbeitgeber muss gleichwohl das Gehalt zahlen.

In Rechtsstreitigkeiten über solche Arbeitsbedingungen, die nicht vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten wurden, gehen die Gerichte nicht selten davon aus, dass bei Zweifeln, was überhaupt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart war, solche Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Dies hat zur Folge, dass solche Prozesse oft zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen.
Gleichwohl kann der Arbeitnehmer Schwierigkeiten bekommen, wenn seine Ansprüche nicht schriftlich fixiert sind. Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages dient daher der Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis.
Bei der Abfassung von Arbeitsverträgen ist die optimale Vertragsgestaltung wichtig. Sie hilft unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden und erhöht bei nicht vermeidbaren Rechtsstreitigkeiten die Prozesschancen. Daher sollte bei allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag kompetenter Rechtsrat eingeholt werden.

6. Abfindung bei Kündigungsschutzklagen

In der Praxis der Kündigungsschutzverfahren kommt es in der überwiegenden Zahl der Fälle zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Zur Höhe der Abfindung hat sich ein halbes Monatsbruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit etabliert. Die Abfindung ist zu versteuern, aber sozialversicherungsfrei.

Möglich ist aber, einen Steuervorteil nach der sogenannten Fünftel-Regelung geltend zu machen.

Dieser wird so berechnet, dass für die Zwecke der Steuerveranlagung nur ein Fünftel der aus der Abfindung erzielten außerordentlichen Einkünfte eingestellt werden. Die hierauf entfallende Einkommenssteuer wird zusammen mit den regulären Einkünften ermittelt. Der sich hieraus ergebende Steuersatz wird dann für die Versteuerung der gesamten Abfindung zugrunde gelegt. Auf diese Weise wird die Steuerprogression gemildert.

Das Ganze klingt nicht nur kompliziert, sondern ist es auch, so dass sich die Beratung durch einen Steuerberater empfiehlt.